Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschluss des Buchungsvertrages

Mit Ihrer Anmeldung oder mündlichen Zustimmung ist der Reisevertrag für Sie verbindlich. Ihre Anmeldung kann schriftlich mündlich, bzw. fernmündlich oder via Mail / Onlinebuchung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluß oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben Sie die Verpflichtung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung Einsprache zu erheben. Andernfalls gilt diese als verbindlich genehmigt.

Bezahlung

Bei Vertragsabschluß ist von Ihnen eine Anzahlung von 15% des bei uns gebuchten Arrangementpreises zu leisten. Die Restzahlung der Leistung von Natural Western Canada Tours Ltd. wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig, ausgenommen sind Zahlungen dritter die nach Buchung beglichen werden müssen. Wenn diese sofort zur Zahlung fällig sind, werden Sie von uns darauf hingewiesen in mündlicher oder schriftlicher Form (Buchungsbestätigung). Die Fälligkeit richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Firmen die mit uns zusammen arbeiten. Die Aushändigung allfälliger Unterlagen zur Ihrer Buchung bei Natural Western Canada Tours Ltd. erfolgt nach eingegangener Zahlung auf unserem Konto. Bei Nichtzahlung trotz Vorliegens der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet. Rücktrittsentgelte sind sofort zur Zahlung fällig. Sie können den Reisepreis in CHF / CAD oder US Dollar entweder auf ein Schweizer- oder Canadisches Bankkonto einzahlen. Gemäss den Tageskursen bei Vertragsabschluss.

Leistungen/ Preise

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben für die jeweilige Buchung in der schriftlichen Bestätigung. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor selbstverständlich schnellstmöglich informieren.

Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchungsbestätigung, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich den Gesamtplan der gebuchten Reise/Leistung beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängel behaftet sind. Wir werden Sie über die Leistungsänderungen oder Abweichungen natürlich in Kenntnis setzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot zu bieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung uns gegenüber geltend machen. Ansonsten gilt diese als genehmigt.

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung von Natural Western Canada Tours Ltd. von der Buchung zurücktreten, beachten Sie dazu bitte unsere Stornobedingungen. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der ersten gebuchten Leistung bzw. Beginn der gebuchten Leistung. Treten Sie vom Buchungsvertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung berechnen, oder folgende Aufstellung, verlangen.

Stornoentgelte

a) Bei sonstigen Buchungen gelten die auf der Reisebestätigung angegebenen Stornobedingungen b) Bei Storno einer individuellen kompletten Reise mit Natural Western Canada Tours Ltd. ist 5 Wochen vor Antritt der Reise eine Stornopauschale von bis zu 15% der gesamten bei der Natural Western Canada Tours Ltd. gebuchten Reise zu entrichten. Dieser kann individuell variieren, je nach Auftragsgrösse und Stornomöglichkeiten dritter. c) Bei Storno einer individuellen Leistung von/mit Natural Western Canada Tours Ltd. ist 5 Wochen vor Antritt eine Stornopauschale von bis zu 15% der bei uns gebuchten Leistung zu entrichten. Diese kann individuell variieren, je nach Auftragsgrösse und Stornomöglichkeit dritter. d) Bei Storno sämtlicher Leistungen der Natural Western Canada Tours Ltd. weniger als 5 Wochen vor Beginn der bei uns gebuchten Leistung ist der gesamte 100% Buchungspreis fällig.

Umbuchungsentgelte

Sollten Sie nach Vertragsabschluß eine Umbuchung oder Änderung Ihres Reisearrangements wünschen, so sind wir berechtigt, eine Umbuchungsgebühr in angemessener Höhe pro Teilnehmer zu erheben, diese jedoch nur, falls diese Änderung auch für uns zu einer höheren Ausgabe führt (z.B. bei Vermietstationen, Hotels und weitere Zahlungen dritter, etc.) Bis zum Reisebeginn können Sie sich, vorbehaltlich Verfügbarkeit durch Dritte ersetzen lassen, mit Ausnahme unvorhersehbaren Problemen.

Nichtantritt der Reise

Nehmen Sie Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, bzw. ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis vor. Wir bezahlen an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, soweit sie von den Leistungsträgern erstattet worden sind, abzüglich unserer Bearbeitungsgebühr.

Mindestteilnehmerzahl

Ist evtl. bei der Buchung eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin vom Vertrag zurücktreten oder Ihnen eine Alternative vorschlagen. Wir informieren Sie natürlich unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung. Für die Nichtdurchführung und erstatten gegebenenfalls den bereits bezahlten Reisepreis zurück.

Vertragliche Haftungsbeschränkung

Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen nur vermittelt wurden, haften wir auch bei Teilnahme an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des Fremdleistungen erbringenden Veranstalters. Ein Schadensersatzanspruch gegen Veranstalter ist soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wir haften auch nicht für Leistungen die wegen Nichtdurchführens höherer Gewalt, Naturereignisse, Wetter etc. nicht möglich sind. Unter diesen Umständen ist auch keine Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung möglich. Jeder Teilnehmer an unseren Leistungen ist selber verantwortlich sich angemessen zu versichern (Kranken- / Unfallversicherung etc.). Es wird empfohlen eine allfällige Reiseversicherung abzuschliessen. Wir lehnen jede Haftung bei Unfällen usw. ab.

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Wird eine Leistung nicht oder nur unvollständig erbracht, können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Ihre Beanstandung muss unverzüglich uns oder unserem Leistungsträger angezeigt werden. Dieser wird beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Auf Ihr Verlangen hat der Leistungsträger eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Schadenersatzforderungen oder Mängel können nur geltend gemacht werden wenn wir für die Mängel oder fehler verantwortlich sind.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche jeglicher Art hat der Reisende innerhalb 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Vollmachtsrüge ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies muss in schriftlicher Form nachgewiesen werden. Ansprüche des Reisenden (nach den vertragliche Gewährleistungsansprüche) verjährt nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Buchungspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherungen bei Buchung des Flugtickets abzuschließen. Ebenso empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen oder sich bei Ihrer Krankenversicherung über Ihren Auslandsschutz zu informieren. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die zuständige Versicherungsgesellschaft, bzw. Vermietstation unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter sind nicht mit der Schadensregulierung befasst und können nicht dafür haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort Vancouver B.C.

Veranstalter

Natural Western Canada Tours Ltd.